Politik

Dubioser Fragebogen des Jobcenters der Städteregion Aachen

DIE LINKE NRW LAG Hartz IV


Formular (Quelle: Pixabay CC0)
GDN - Viele Erwerbslose bekommen nicht nur Leistungen von Jobcenter, sie verdienen sich in Mini- und Midi-Jobs Geld dazu oder arbeiten Vollzeit und müssen trotzdem Leistungen beim Jobcenter beantragen, weil ihr Lohn einfach nicht reicht, um davon leben zu können.

Viele Erwerbslose bekommen nicht nur Leistungen von Jobcenter, sie verdienen sich in Mini- und Midi-Jobs Geld dazu oder arbeiten Vollzeit und müssen trotzdem Leistungen beim Jobcenter beantragen, weil ihr Lohn einfach nicht reicht, um davon leben zu können.

Und wie das im Leben so ist. Manchmal wird in diesen Jobs in einem Monat mal mehr, und im nächsten Monat weniger verdient.
Dies führt in schöner Regelmäßigkeit dazu, dass das Jobcenter entweder zu wenig bezahlt und man zum Teil monatelang dem dringend benötigten Geld hinterherlaufen muss, oder das zu viel gezahlte Leistungen dem Jobcenter zurückzahlt werden müssen.
Von den ca. 38.500 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der StädteRegion Aachen hatten knapp 10.000 ein Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Erwerbsarbeit (Stand Dezember 2017). Dementsprechend häufig müssen Bescheide geändert werden, wenn es zu Unter- oder Überzahlungen kommt. Kommt es zu Überzahlungen, benutzt das Jobcenter der Städteregion Aachen einen “Fragebogen“ in dem die Betroffenen Gründe angeben können, die gegen eine Aufrechnung aus einer Überzahlung sprechen.

Dieser vom Jobcenter der Städteregion Aachen verwendete “Fragebogen“ enthält jedoch ein Feld, das den gesetzlichen Aufrechnungsschutz nach § 43 SGB II aushebeln soll, in dem die Betroffenen auf diesen Aufrechnungsschutz verzichten.
Robert Schwedt, für die Sozialberatung des Kreisverbands der StädteRegion Aachen der Partei DIE LINKE zuständig, und Mitglied des SprecherInnenrats der Landesarbeitsgemeinschaft Weg mit Hartz IV NRW meint dazu: “In unserer Sozialberatung finden wir sehr häufig Fehler in den Bescheiden des Jobcenters, gerade dann, wenn ein wechselndes Einkommen vorliegt. Wir raten den Betroffenen, in diesen Fällen grundsätzlich Widerspruch gegen die fehlerhaften Bescheide einzulegen, und dies auch im Fragebogen zu vermerken.
Es ist jedoch dringend davon abzuraten, auf den Aufrechnungsschutz zu verzichten. Daher sollte man dieses Feld nicht ausfüllen und durchstreichen.“

Die Leistungsberechtigten sollen in diesem Fragebogen auf ihren gesetzlichen Anspruch verzichten und ungeprüft der Aufrechnung zustimmen.
Zitat aus dem Fragebogen: “Ich verzichte hiermit freiwillig auf meinen gesetzlichen Aufrechnungsschutz und stimme der Aufrechnung meiner Leistungsansprüche gegenüber dem Jobcenter StädteRegion Aachen mit der/den gegen mich bestehenden Forderung(en) zu.“
Harald Siepmann, Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Städteregionstag Aachen und des Jobcenter-Beirats der Städteregion meint dazu “Es ist für uns als Fraktion unverständlich, warum das Jobcenter der Städteregion Aachen einen Fragebogen verwendet, von dem sich andere Jobcenter, wie z.B. das Jobcenter Düsseldorf, bereits distanziert haben. Daher haben wir eine Anfrage zu diesem “Fragebogen“ an den Geschäftsführer, Herrn Graaf, gestellt und sind sehr auf die Antwort gespannt.“

Es bleibt somit abzuwarten, wie und wann dieser auf die Anfrage reagiert und ob er sich, wie im Fall des Jobcenters Düsseldorf, von diesem “Fragebogen“ trennt oder ihn verändern wird.
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